Eine Information der Stadt Osnabrück zum Besuch von weiterführenden Schulen nach Abschluss der Grundschule.
Der Übergang in die 5. Klasse bedeutet, dass sich Ihre Kinder an eine neue Schule und damit an eine andere Lernumgebung gewöhnen müssen. Bei der Wahl der weiterführenden Schule tauchen sicherlich viele Fragen auf: Welches ist die richtige Schulform, welches pädagogische Konzept und Unterrichtsangebot passt zu meinem Kind und welche Rahmenbedingungen werden wir vorfinden?
Dazu haben wir auf Basis der Erfahrungen der Grundschulen einige Richtlinien und Informationen hier zusammengetragen. Grundlegende Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule nach der 4. Klasse bieten Klassenlehrkräfte und Schulleitungen der Grundschulen.
Beim Anmeldegespräch wird die Schulleitung sich ein umfassendes Bild vom Leistungsstand des Schülers bzw. der Schülerin nach Vorlage des Zeugnisses vom 1. Halbjahr des 4. Schuljahres und über die Fähigkeiten, Interessen und das Arbeits- und Sozialverhalten machen. Außerdem beraten sie gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten über Chancen und Möglichkeiten des Lernerfolgs an der angewählten Schulform zum Wohle des Kindes. Einen verpflichtenden Notendurchschnitt für die Aufnahme an der jeweiligen Schulform gibt es nicht.
Über die schulischen Anforderungen der Hauptschule, der Realschule, der Oberschule, des Gymnasiums sowie der Gesamtschule können Sie sich bei den Schulen direkt informieren. Diese Schulen führen Informationsveranstaltungen, einen „Tag der offenen Tür“ und Ähnliches durch.
Die Grundschule bietet den Erziehungsberechtigten im 4. Schuljahrgang mindestens zwei Beratungsgespräche an, um sie über die individuelle Lernentwicklung ihres Kindes zu informieren und über die Wahl der weiterführenden Schulformen und Bildungsgänge zu beraten. Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten ist eine Schullaufbahnempfehlung in Verbindung mit dem zweiten Beratungsgespräch abzugeben.
Bestimmte Notendurchschnitte sind nicht vorgegeben, allerdings sollte der gesamte Kompetenzbereich sowie auch das Arbeits- und Sozialverhalten für eine Entscheidung zur Schulwahl zugrunde gelegt werden.
Im Anmeldeverfahren machen sich die Schulleitungen ein Bild über gute Chancen auf Erfolgserlebnisse beim Lernen und die Erhaltung der Lernfreude und Lernmotivation der Schülerin / des Schülers und erörtern diese Aspekte gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten. Dabei ist auch immer der Hinweis auf die Durchlässigkeit des niedersächsischen Schulsystems in den Blick zu nehmen, was bedeutet, dass in jeder weiterführenden Schulform im Sekundarbereich I, mit Ausnahme der Förderschule im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, alle Abschlüsse einschließlich des Erweiterten Sekundarabschlusses I (Berechtigung zum Wechsel in die Sekundarstufe II des Gymnasiums) erworben werden können.
Bei der Wahl der weiterführenden Schule sollten sich die Erziehungsberechtigten immer am Wohl der Schülerinnen und Schüler orientieren. Die Fähigkeiten, Interessen, Eigenschaften, das Arbeits- und Sozialverhalten und insbesondere die schulische Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers sollten berücksichtigt werden.
Nein. Das Wahlrecht steht den Erziehungsberechtigten zu.
Bei einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen können Sie Ihr Kind entweder an einer Schule der oben genannten allgemeinbildenden Schulformen oder an einer Förderschule Lernen anmelden. Über den festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ist die Schule zu informieren.
Für die Aufnahme in Ganztagsschulen (außer Oberschulen) und Gesamtschulen ist in solchen Fällen ein Losverfahren vorgeschrieben (siehe den § 59 a Abs. 1 NSchG).
Auch an anderen weiterführenden Schulen, für die kein Schulbezirk festgelegt ist, kann es zu einem Losverfahren kommen, wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigt und nicht durch andere Maßnahmen die Aufnahme aller angemeldeten Schülerinnen und Schüler erfolgen konnte. Die Schule wird für den Fall, dass es zu einem Losverfahren kommt, in enger Zusammenarbeit mit dem Schulträger sachgerechte Kriterien entwickeln. Es kann also dazu kommen, dass Ihr Kind keinen Schulplatz an einer bestimmten Schule erhält.
Auf jeden Fall erhält es dann aber einen Schulplatz an einer Schulform, an der der gewünschte Schulabschluss erworben werden kann.
Überschreitet die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze an Ganztagsschulen sowie Gesamtschulen, so werden die Plätze per Los vergeben. Das Losverfahren kann dahin abgewandelt werden, dass Schülerinnen und Schüler, die nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Schulbezirk der Schule haben, diejenigen Schulplätze erhalten, die nicht an Schülerinnen und Schüler aus dem Schulbezirk der Schule vergeben worden sind, dass Schülerinnen und Schüler vorrangig aufzunehmen sind, wenn dadurch der gemeinsame Schulbesuch von Geschwisterkindern ermöglicht wird, und dass es bei Gesamtschulen zur Erreichung eines repräsentativen Querschnitts der Schülerschaft mit angemessenen Anteilen leistungsstärkerer als leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer Leistungsbeurteilungen differenziert wird.
Das Prinzip der Durchlässigkeit zwischen den Schulformen ist von zentraler Bedeutung. Die Bildungswege in den weiterführenden Schulen sind deshalb so aufeinander abgestimmt, dass ein Wechsel zwischen den Schulformen möglich ist. Sie können als Erziehungsberechtigte einen Antrag auf einen Schulformwechsel stellen, über den dann die Klassenkonferenz entscheidet. Sie prüft dabei, ob aufgrund der Lern- und Leistungsentwicklung Ihres Kindes eine erfolgreiche Mitarbeit in der neu gewählten Schulform erwartet werden kann.
Wer nach zweijährigem Besuch desselben Schuljahrgangs oder in zwei aufeinander folgenden Schuljahrgängen nicht versetzt worden ist, kann durch Beschluss der Klassenkonferenz ggf. an eine andere Schulform überwiesen werden. Dies geschieht, um das Kind vor einer dauerhaften Überforderung zu schützen und ihm bessere Entwicklungschancen zu eröffnen.
Hier ist keine pauschale Antwort möglich, diese hängt vom angestrebten Abschluss ab. Es sollte die Beratung durch die Schule gesucht werden.
Die einzelnen Schulen informieren über ihre Homepage und ggfls. über Schnuppertage, Tag der offenen Tür. Außerdem erhalten die Kinder weitere schriftliche Informationen rund um die Anmeldung.
Der Rat der Stadt Osnabrück hat beschlossen, alle Realschulen in Oberschulen umzuwandeln und eine weitere Oberschule am Standort Innenstadt zu errichten. Über das zukünftige Angebot jeder Schule informieren die jetzigen Realschulen auf ihren Homepages. Darüber hinaus werden Informationen in den öffentlichen Medien bekannt gegeben.
In den schriftlichen Absagen sind auch die Kontaktdaten des Schulträgers der Stadt Osnabrück aufgeführt. Dort erhalten Sie Auskunft über freie Schulplätze in der Schulform Ihrer Wahl.
Darüber informieren die einzelnen Schulen in ihren Informationsveranstaltungen oder am Tag der offenen Tür bzw. über ihre Homepage.
Darüber informieren die einzelnen Schulen in ihren Informationsveranstaltungen oder am Tag der offenen Tür bzw. über ihre Homepage.
Hier gibt es Informationen in leichter Sprache.
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In der Datei stehen Informationen für Schul-anmeldung der 5. Klasse