In der Stadt Osnabrück gibt es verschiedene Formen der Kindertagesbetreuung. Eine flexible und familiennahe Betreuungsmöglichkeit für Kinder von null bis 14 Jahren ist die Kindertagespflege. Für Kinder unter drei Jahren stellt sie eine gleichwertige Alternative zur Krippenbetreuung dar. Ab drei Jahren kann sie als ergänzendes Angebot zur Betreuung in einer Tageseinrichtung und/oder Schule genutzt werden. In den FAQs finden Sie Informationen zu den Merkmalen der Kindertagespflege, den Vorteilen des Betreuungsangebotes sowie zum Antragsverfahren hinsichtlich eines Betreuungsplatzes. Mit den in den FAQs genannten “Eltern” sind die Sorge- und Erziehungsberechtigten ebenfalls angesprochen.
Die Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot für alle Kinder im Alter von null bis 14 Jahren. Für Kinder unter drei Jahren bietet sie eine gleichwertige Alternative zur Betreuung in der Krippe. Für Kinder über drei Jahren kann sie als ergänzendes Angebot zur Betreuung in Kita und Schule genutzt werden. In Osnabrück ist die Kindertagespflege ein wichtiger Bestandteil der Betreuungslandschaft und trägt dazu bei, Eltern1 eine vielfältige Wahl zwischen verschiedenen Betreuungsformen zu ermöglichen.
Qualifizierte Kindertagespflegepersonen – früher Tagesmütter und -väter genannt – bieten eine flexible und individuelle Betreuung in kleinen Gruppen, was enge Beziehungen und eine gezielte Förderung der frühkindlichen Entwicklung und Bildung ermöglicht. Die Betreuung erfolgt in einem familiären Umfeld und kann im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Sorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden. Eine Kindertagespflegeperson darf bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen. In Großtagespflegestellen können zwei bis drei Kindertagespflegepersonen gemeinsam bis zu zehn Kinder betreuen.
Die Kindertagespflege bietet eine flexible, familiennahe Betreuung in kleinen Gruppen, die individuell auf die Bedürfnisse von Kindern und Eltern abgestimmt ist. Kinder profitieren von einer regelmäßigen Tagesstruktur, gezielter Förderung und pädagogischen Angeboten. Durch die enge Betreuung und feste Bezugsperson erfahren Kinder emotionale Sicherheit und Unterstützung in ihrer Entwicklung – ideal für schüchterne Kinder oder Einzelkinder. Ein großer Vorteil der Kindertagespflege ist die flexible Gestaltung der Betreuungszeiten, die an die Arbeitszeiten der Eltern1 angepasst werden können und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern.
Qualifizierte Kindertagespflegepersonen sind in Kinderschutz und Erster Hilfe geschult und bilden sich regelmäßig fort. Um eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, stehen die Kindertagespflegepersonen in engem Austausch mit den Fachberaterinnen des Familien- und Kinderservicebüros der Stadt Osnabrück, die zudem regelmäßige Hausbesuche durchführen. Neben täglichen Tür- und Angelgesprächen führen die Kindertagespflegepersonen auch regelmäßige Entwicklungsgespräche mit den Eltern zur individuellen Förderung jedes Kindes. Wenn Sie als Eltern1 Informationen zur Kindertagesbetreuung benötigen, können Sie sich an das Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück wenden. Dort erhalten Sie eine individuelle Beratung, welche Betreuungsform am besten zu den Bedürfnissen Ihres Kindes und zu Ihren Wünschen passt.
Die Kindertagespflege bietet verschiedene Betreuungsmodelle, um den Bedürfnissen von Familien flexibel gerecht zu werden. Die Betreuung kann im Haushalt der Kindertagespflegeperson stattfinden, wodurch die Kinder in einer familiären Umgebung betreut werden, oder im Zuhause des Kindes, sodass es in seiner gewohnten Umgebung bleibt. Eine weitere Möglichkeit ist die Betreuung in von der Kindertagespflegeperson angemieteten kindgerechten Räumen. In der Stadt Osnabrück werden alle drei Betreuungsformen angeboten.
Einzelne Kindertagespflegepersonen dürfen bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen. In der Großtagespflege arbeiten zwei bis maximal drei Kindertagespflegepersonen in gemeinsamen Räumen und betreuen bis zu zehn Kinder. Dabei bleibt die persönliche Zuordnung zu den einzelnen Kindertagespflegepersonen bestehen, was den Kindern feste Bezugspersonen sowie eine stabile und verlässliche Betreuungssituation sichert. In der Stadt Osnabrück gibt es derzeit 18 Großtagespflegestellen, die auf das gesamte Stadtgebiet verteilt sind.
Der Alltag in der Kindertagespflege ist gut strukturiert und beinhaltet feste Rituale, die besonders für jüngere Kinder wichtig sind. Dazu gehören gemeinsame Mahlzeiten, Ruhezeiten oder Mittagsschlaf, alltagsintegrierte Bildungsangebote, regelmäßige Ausflüge und viel Spielzeit. Diese Bestandteile sorgen für eine ausgewogene und fördernde Betreuung.
Die Betreuungszeiten in der Kindertagespflege werden individuell mit der Kindertagespflegeperson abgestimmt, um den Bedürfnissen Ihres Kindes und Ihrer Familie gerecht zu werden.
Der genaue Betreuungsumfang wird zwischen Ihnen, der Kindertagespflegeperson und dem Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück verbindlich festgelegt. So wird sichergestellt, dass die Betreuung optimal auf die Bedürfnisse Ihres Kindes und Ihrer Familie abgestimmt ist.
In der Stadt Osnabrück sind derzeit circa 90 Kindertagespflegepersonen tätig, die auf das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Eltern können sich zwecks Vermittlung einer passenden Kindertagespflegeperson an die Fachberatung des Familien- und Kinderservicebüros der Stadt Osnabrück wenden. In einem Beratungsgespräch werden dort die gewünschten Betreuungszeiten, der Betreuungsumfang und die individuellen Bedürfnisse des Kindes erörtert. Alternativ können Eltern sich selbstständig eine Kindertagespflegeperson suchen. Eine Übersicht über viele der Osnabrücker Kindertagespflegepersonen wird derzeit erstellt und steht Ihnen in Kürze online zur Verfügung.
Detaillierte Informationen zur Antragstellung und Vermittlung eines Kindes an eine passende Kindertagespflegeperson finden Sie unter FAQ 6: „Antragstellung, Vermittlung und Fachberatung“.
Während der gesamten Betreuungszeit stehen sozialpädagogische Fachkräfte des Familien- und Kinderservicebüros der Stadt Osnabrück sowohl Eltern als auch Kindertagespflegepersonen beratend zur Seite.
Ziel ist es, die Qualität der Betreuung zu sichern und ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen allen Beteiligten zu fördern.
Kindertagespflegepersonen sind verantwortlich für die Erziehung, Betreuung und Bildung der ihnen anvertrauten Kinder. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, sind fundierte Kenntnisse in kindlicher Entwicklung und pädagogischen Methoden erforderlich. Die Qualifizierung in der Stadt Osnabrück erfolgt nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB). Sie besteht aus einem verpflichtenden Grundkurs mit 160 Unterrichtseinheiten und einem freiwilligen Aufbaukurs mit 140 Unterrichtseinheiten. Praktika und Selbstlerneinheiten ergänzen die Ausbildung. Die Eignung der Kindertagespflegepersonen wird regelmäßig vom Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück überprüft. Zudem können auch pädagogische Fachkräfte, wie beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher, als Kindertagespflegepersonen tätig sein.
Das Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück hat die Aufsichtspflicht und überprüft die Kindertagespflegestellen regelmäßig, um sicherzustellen, dass die Betreuungsstandards eingehalten werden und die Sicherheit der Kinder gewährleistet ist. Neben der fachlichen Eignung wird auch die persönliche Eignung der Kindertagespflegeperson überprüft, einschließlich der Räumlichkeiten, in denen die Betreuung stattfindet.
Die Kosten für die Kindertagespflege setzen sich aus verschiedenen Beiträgen zusammen, die je nach Betreuungsumfang und familiärer Situation variieren können. Dazu gehören:
Für Kinder im Alter von unter drei Jahren beträgt der Kostenbeitrag für die Kindertagespflege 1,38 Euro pro Betreuungsstunde. Bei einer täglichen Betreuungszeit von bis zu acht Stunden ergibt sich ein monatlicher Beitrag von 239,02 Euro.
Wird die Betreuungszeit auf über acht Stunden täglich ausgeweitet, fallen für jede angefangene halbe Stunde zusätzliche 1,38 Euro an. Das entspricht einem monatlichen Mehrbetrag von 29,88 Euro pro zusätzlicher halber Betreuungsstunde täglich.
Ein zusätzlicher Verpflegungsbeitrag von 60 Euro monatlich wird erhoben, wenn das Kind täglich durchschnittlich sechs Stunden oder länger betreut wird.
Für Geschwisterkinder gelten Ermäßigungen: Das jüngste Kind zahlt den vollen Beitrag, das zweite die Hälfte und ab dem dritten Kind entfällt der Beitrag.
Der Beitrag kann ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die finanzielle Belastung zu hoch ist (zum Beispiel bei Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag).
Bei Unterbrechungen der Betreuung durch die Kindertagespflegeperson (zum Beispiel Urlaub oder Krankheit) bleibt der Beitrag für bis zu 20 Tage pro Jahr bestehen. Für Eingewöhnungszeiten von bis zu vier Wochen wird die Leistung weitergezahlt.
Eltern sollten sich frühzeitig, idealerweise sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn, um einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege kümmern.
Der Antrag auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege ist online über das Serviceportal der Stadt Osnabrück zu stellen.
Beratung
Eltern können sich in einem Beratungsgespräch durch die Fachberatung des Familien- und Kinderservicebüros der Stadt Osnabrück über die Kindertagespflege informieren und die individuellen Bedürfnisse des Kindes sowie die Wünsche der Eltern besprechen. Für eine Beratung können Sie sich an das Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück wenden. Das Gespräch kann sowohl telefonisch als auch persönlich erfolgen.
Antrag auf Förderung
Der Antrag auf Förderung in Kindertagespflege ist beim Familien- und Kinderservicebüro zu stellen. Den Antrag finden Sie im ServicePortal der Stadt Osnabrück
Antragsprüfung und Vermittlung
Nach Eingang Ihres Antrags prüft die Fachberatung des Familien- und Kinderservicebüros der Stadt Osnabrück in der wöchentlichen Vermittlungskonferenz, ob ein passendes Betreuungsangebot verfügbar ist oder demnächst frei wird. Sobald ein passender Platz gefunden ist, erhalten die Eltern1 die Kontaktdaten der Kindertagespflegestelle. Die Eltern vereinbaren dann ein Kennenlerngespräch mit der Kindertagespflegeperson. Sowohl die Eltern1 als auch die Kindertagespflegeperson entscheiden anschließend gemeinsam, ob mit der Betreuung des Kindes und der Eingewöhnungsphase gestartet werden soll.
Sollte das Angebot nicht passen, ist eine zeitnahe Rückmeldung an das Familien- und Kinderservicebüro wichtig, damit ein alternatives Betreuungsangebot gesucht werden kann.
Hinweis: Wenn Sie eine Kindertagespflegeperson eigenständig auswählen, ist dennoch ein Antrag zu stellen. Im Antrag kann angegeben werden, dass Ihnen bereits eine Zusage einer Kindertagespflegeperson vorliegt.
Eingewöhnung und reguläre Betreuung
Die Eingewöhnung basiert auf dem Berliner Eingewöhnungsmodell und wird individuell an die Bedürfnisse des Kindes angepasst. Ziel ist es, dem Kind in seinem eigenen Tempo den Übergang in die neue Betreuung zu erleichtern. Die Eingewöhnung dauert in der Regel 10 Tage bis drei Wochen, kann jedoch bei Bedarf verlängert werden. Zu Beginn ist die Anwesenheit der Eltern vorgesehen, um dem Kind Sicherheit zu geben. Schrittweise wird die Zeit, in der die Eltern nicht anwesend sind, verlängert. Die Fachberatung unterstützt bei besonderen Herausforderungen während der Eingewöhnung und auch darüber hinaus.
Nach der Eingewöhnung beginnt die vereinbarte Betreuung, die bei Bedarf flexibel an veränderte Bedürfnisse, wie etwa geänderte Arbeitszeiten der Eltern, angepasst werden kann – dies erfolgt im Einzelfall nach individueller Absprache mit der Kindertagespflegeperson.
Fachliche Begleitung
Während der gesamten Betreuungszeit steht eine Fachberatung sowohl der Kindertagespflegeperson als auch den Eltern für Fragen und Unterstützung zur Verfügung.
Die Beratung zielt darauf ab, Kontinuität und Qualität in der Betreuung zu sichern, bei Konflikten zu vermitteln und die Kindertagespflegeperson in ihrem Erziehungsauftrag zu stärken.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen das Team des Familien- und Kinderservicebüros gerne zur Verfügung.
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