Städtische Kindertagestätten

Die Stadt Osnabrück betreibt elf Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft:
Wir suchen Verstärkung!

Sie sind Erzieherin oder Erzieher oder haben eine vergleichbare Ausbildung? Dann schauen Sie sich hier die offenen Stellen in unseren Einrichtungen an und bewerben sich! Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Spreckelmeyer, Geschäftsleitung der städtischen Kindertagesstätten, Telefon 0541 323-3570.

Die Mittagsverpflegung

In den städtischen Kindertagesstätten werden die Mittagsmahlzeiten täglich von ausgebildeten Köchinnen, Köche, oder Hauswirtschafterinnen frisch zubereitet. Interkulturelle Hintergründe, das Alter der Kinder, Allergien und Unverträglichkeiten finden bei der Zubereitung der Speisen Berücksichtigung.

Das kind- und bedarfsgerechte Angebot entspricht einer vollwertigen Ernährung gemäß den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), wie z. B. die Häufigkeit bestimmter Lebensmittel bzw. Lebensmittelgruppen in einem Speiseplan. Dabei werden die Wünsche der Kinder in geeigneter Form regelmäßig bei der Speiseplanung mit berücksichtigt. Der aktuelle Speiseplan wird den Eltern wöchentlich zugänglich gemacht.

Die Herstellung und Zubereitung aller benötigten Speisen erfolgt unter Nutzung moderner Kochtechniken. Vorrangig werden Lebensmittel aus biologischem und ökologischem Anbau eingekauft. Dabei werden regionale Anbieter berücksichtigt und auf artgerechte Tierhaltung beim Einkauf von Fleisch geachtet.

Integrative Betreuung von Kindern mit Behinderung in Krippen

In allen Städtischen Kindertageseinrichtungen mit einer Integrationsgruppe im Kindergartenbereich können bei Bedarf auch in den Krippen Kinder mit einer (drohenden) Behinderung angemeldet werden. Diese Betreuung wird nur jeweils auf Antrag der Sorgeberechtigten eingerichtet – Integrative Krippengruppen sind gemäß dem Gesetz nicht vorgesehen, hier spricht man von einer Einzelintegration.

In den Krippen der städtischen Kindertagesstätten können bei Bedarf auch Kinder unter 3 Jahren mit einer (drohenden) Behinderung angemeldet werden. Zur Einrichtung eines Integrationsplatzes ist ein Antrag der Sorgeberechtigten notwendig. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Einrichtung eines Integrationsplatzes. In den städtischen Einrichtungen möchten wir jedoch bestehenden Bedarfen nach Möglichkeit gerecht werden und die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne (drohender) Behinderung umsetzen.

Kinder, die einen Integrationsplatz in Anspruch nehmen, erhalten neben den üblichen Leistungen der Krippe insbesondere Förderung durch eine heilpädagogische Fachkraft, die für diese Gruppe eingestellt wird. Diese ergänzt die Arbeit der anderen Krippenfachkräfte, die über fundierte elementar- und frühpädagogische Kenntnisse verfügen.

Integrationsplätze in Krippengruppen sind gleichermaßen beitragspflichtig wie Regel-Krippenplätze.

Frau Katharina Spreckelmeyer
Leitung Städtische Kindertagesstätten

Telefon: 0541 323-3570
Fax: 0541 323-153570
spreckelmeyernoSpam@osnabruecknoSpam.de

Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück