Auch außerhalb des Schullebens kann und muss die Schule von Schülerinnen und Schülern mitgestaltet werden. Das Land Niedersachsen sichert dies zu in §82 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Das entsprechende Gremium ist in der kreisfreien Stadt Onsabrück der Stadtschülerrat. In diesem kommen alle Schülersprecherinnen und -sprecher der insgesamt 55 Grundschulen, weiterführenden Schulen und berufsbildenden Schulen zusammen, um über die Situation an ihren Schulen zu sprechen und dann gegebenenfalls auch entsprechend zu handeln.
Mit zwei antrags- und stimmberechtigten Mitgliedern im Schul- und Sportausschuss des Rates der Stadt Osnabrück – aufgeteilt auf eine Schülerin beziehungsweise einen Schüler der weiterführenden Schulen und eine Schülerin beziehungsweise einen Schüler der berufsbildenden Schulen – besitzt der Stadtschülerrat die Möglichkeit, seine Anliegen direkt in die Kommunalpolitik miteinzubringen.
Darüber hinaus besitzen diese Mitglieder im Schul- und Sportausschuss dadurch das Recht, an der Abstimmung über Anträge, die von anderen Akteuren in den Ausschuss eingebracht werden, teilzunehmen und damit der Stimme der Schülerinnen und Schüler Gewicht zu verleihen. Alle zwei Jahre konstituiert sich der Stadtschülerrat neu. Die aktuelle Legislatur begann mit dem Schuljahr 2023/24.
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Die Öffentlichkeitsarbeit des Stadtschülerrats Osnabrück wird gefördert mit Mitteln des Stiftungsnetzwerks für die Region Osnabrück.