Die Oberschule umfasst als Schule des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 5 bis 10. Der Unterricht kann nach Entscheidung der Schule im Rahmen der Vorgaben
erteilt werden.
Eine Oberschule kann nach § 23 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) als offene, teil gebundene oder voll gebundene Ganztagsschule geführt werden.
Es ist das Ziel der Oberschule, den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung zu ermöglichen. Die Oberschule stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und fördert soziales Lernen im Unterricht sowie durch ein gemeinsames Schulleben. An der Oberschule sollen die Schülerinnen und Schüler die Qualifikationen erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden.
Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium
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