Gymnasien

Das Gymnasium umfasst nach der Schulgesetzänderung vom 3. Juni 2015 wieder die Schuljahrgänge 5 bis 13 (G 9).

Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.

Das Gymnasium umfasst nach der Schulgesetzänderung vom 3. Juni 2015 wieder die Schuljahrgänge 5 bis 13 (G 9).

Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.

Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 besteht je nach Entscheidung der Schule aus Pflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht oder aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht. Eine zweite Fremdsprache ist pflichtmäßig zu erlernen ab dem 6. Schuljahrgang. Besondere fachbezogene Unterrichtsschwerpunkte können im 8. bis 10. Schuljahrgang angeboten werden. Der erfolgreiche Besuch des 10. Schuljahrgangs berechtigt zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase, sie endet mit der Abiturprüfung nach dreizehn Schuljahren. Der Unterricht in der Einführungsphase wird klassenverbandsbezogen, in der Qualifikationsphase themenbezogen durchgeführt. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Hochschule, unbeschadet ggf. zusätzlicher hochschuleigener Zulassungsverfahren.

Am Ende der Qualifikationsphase kann durch die Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Bei Abgang (frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase) oder Nichtbestehen der Abiturprüfung kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, sofern die Mindestbedingungen erfüllt werden.

Die Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht am Gymnasium sind durch fachbezogene Kerncurricula, Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife, einheitliche Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung und Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife bestimmt.

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium

Gymnasien in Trägerschaft der Stadt Osnabrück:

Gymnasien in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück