Die Stadt Osnabrück betreibt elf Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft. Mit einem Team aus 300 Mitarbeitenden in den Aufgabenfeldern Pädagogik, Administration und Hauswirtschaft betreuen wir über 1000 Kinder zwischen null und sechs Jahren in 54 Krippen- und Kindergartengruppen.
Mehr erfahrenDas Kita-Jahr 2025/2026 beginnt am 1. August 2025. Die Vergabe von Betreuungsplätzen zum 1. August 2025 erfolgt im Zeitraum Februar bis April 2025.
Mehr erfahrenFür Kinder mit einer drohenden oder bereits vorhandenen Behinderung bieten integrative Kindertageseinrichtungen in Osnabrück unabhängig von Art und Schwere der Behinderung eine umfassende Erziehung, Förderung und Betreuung an.
Mehr erfahrenPostanschrift:
Stadthaus 1 | 5. Etage
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück
Herr Philipp Achternkamp
Kommissarischer Fachdienstleiter
Telefon:
0541 323-3400
Fax:
0541 323-153400
achternkampnoSpam@osnabruecknoSpam.de
Frau Jutta Wiggelinghoff
Grundsatzfragen Kindertagesbetreuung
Telefon:
0541 323-2406
Fax:
0541 323-152406
wiggelinghoffnoSpam@osnabruecknoSpam.de
Natruper-Tor-Wall 2
49076
Osnabrück
Frau Katharina Spreckelmeyer
Geschäftsleitung Städtische Kindertagesstätten
Telefon:
0541 323-3570
Fax:
0541 323-153570
spreckelmeyernoSpam@osnabruecknoSpam.de
Natruper-Tor-Wall 2
49076
Osnabrück
Herr Valerian Vogt
Fachberater für Kindertagesstätten
Telefon:
0541 323-3541
vogt.vnoSpam@osnabruecknoSpam.de
Natruper-Tor-Wall 2
49076
Osnabrück
Frau Anne Trienen-Dierker
Fachberaterin Sprachbildung / Sprachförderung
Telefon:
0541 323-3684
trienen-dierkernoSpam@osnabruecknoSpam.de
Natruper-Tor-Wall 2
49076
Osnabrück
Frau Nadja Bente
Horte, Kooperative Horte an Ganztagsschulen
Telefon:
0541 323-2473
Fax:
0541 323-152473
bentenoSpam@osnabruecknoSpam.de
Natruper-Tor-Wall 2
49076
Osnabrück
Frau Angelika Evers
Telefon:
0541 323-3519
Fax:
0541 323-153519
kita-anmeldungnoSpam@osnabruecknoSpam.de
Dienstag 14 bis 16 Uhr und Donnerstag 9 bis 12 Uhr.
Die Kontaktaufnahme per E-Mail wird empfohlen.
Natruper-Tor-Wall 2
49076
Osnabrück
Frau Tanja Thuinemann
Telefon:
0541 323-3526
Fax:
0541 323-153526
kita-anmeldungnoSpam@osnabruecknoSpam.de
Die Kontaktaufnahme per E-Mail wird empfohlen.
Herr Werner Rohling
Kindertagesstättenplanung
Telefon:
0541 323-4314
Fax:
0541 323-154314
rohlingwnoSpam@osnabruecknoSpam.de
Natruper-Tor-Wall 2
49076
Osnabrück
Die Erhebung von Entgelten für die Kindertagesstätten in der Stadt Osnabrück richtet sich nach der Ordnung der Stadt Osnabrück vom 19. März 2002 in der jeweils geltenden Fassung. Die freien Träger haben sich diesen Regularien angeschlossen.
Hier folgt eine Übersicht über häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Entgelterhebung und die dazu entsprechenden Antworten:
Das Kindergartenjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres. Die Entgelte sind somit für diesen Zeitraum zu entrichten. Dies ist unabhängig von den Schließzeiten der Einrichtungen.
Nein, das ist nicht möglich. Das Entgelt ist so kalkuliert, dass ein Jahresbeitrag ermittelt und gleichmäßig auf zwölf Monate verteilt wurde. Bei Fehlzeiten, aus welchen Gründen auch immer, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Ja, es gilt auch hier der Grundsatz, dass für das komplette Kindergartenjahr gezahlt werden muss, unabhängig von persönlichen Abwesenheitszeiten.
Dies ist nicht möglich, da der Vertrag und damit auch sämtliche Leistungen zum 31. Juli des Jahres enden.
Ja, das Entgelt wird ab Beginn des Kindergartenjahres zum 1. August erhoben, unabhängig von der Dauer der Eingewöhnungsphase. Ab diesem Tag belegt das Kind den Platz.
Das ist grundsätzlich nicht möglich, da auch bei Abwesenheitszeiten die Essenskapazitäten (Köche, Hauswirtschaftskräfte etc.) für alle Kinder vorgehalten werden müssen. Ausnahmen gibt es bei einigen Einrichtungen, bei denen das Essen angeliefert wird.
Die Kindertagesstätten haben pro Jahr an 20 bis 30 Tagen geschlossen. Diese Tage verteilen sich bei den meisten Einrichtungen auf einen dreiwöchigen Zeitraum in den Sommerferien sowie auf einige Tage rund um Weihnachten und Ostern. Während der Zeit der Sommerferien stehen den Kindergartenkindern ab drei Jahren Angebote der Ferienkindergärten zur Verfügung. Für Grundschulkinder gibt es viele Angebote der verlässlichen Betreuung.
Die Finanzierung eines Kindergartenplatzes setzt sich zusammen aus Mitteln des Einrichtungsträgers, der Stadt, des Landes sowie den Elternbeiträgen. Letztere machen nur einen Bruchteil der Gesamtfinanzierung aus.
Im laufenden Kindergartenjahr können die Personensorgeberechtigten den Betreuungsvertrag ohne Angabe von Gründen bis zum 15. eines Monats zum Monatsende des Folgemonats kündigen. Bei Nichteinhaltung der Frist wird die Abmeldung erst zum nächstmöglichen Termin wirksam. Eine Kündigung in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Juli ist nicht möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform.