Informationen für zukünftige und aktive Kindertagespflegepersonen

Haben Sie Freude an der Arbeit mit Kindern und suchen eine erfüllende Tätigkeit? Oder sind Sie bereits als Kindertagespflegeperson in der Stadt Osnabrück aktiv und möchten mehr über Fortbildungen und Unterstützung erfahren? In diesen FAQs finden Sie alle wichtigen Informationen – ob Sie neu einsteigen oder schon in der Kindertagespflege tätig sind. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, wie die Qualifizierung abläuft und welche fachliche Unterstützung es gibt. Mit den in den FAQs genannten “Eltern” sind die Sorge- und Erziehungsberechtigten ebenfalls angesprochen.

1. Einstieg in die Kindertagespflege

Kindertagespflegepersonen – früher Tagesmütter und -väter genannt – spielen eine wichtige Rolle in der frühkindlichen Entwicklung, indem sie Kinder individuell fördern und sie dabei begleiten, die Welt zu entdecken. In Osnabrück ist die Kindertagespflege ein fester Bestandteil der Betreuungslandschaft. Sie ergänzt das Angebot an Krippenplätzen im U3-Bereich und trägt dazu bei, Eltern1 eine vielfältige Wahl zwischen verschiedenen Betreuungsformen zu ermöglichen. Viele Eltern wünschen sich für ihre jüngsten Kinder kleine Gruppen mit festen Bezugspersonen und einer familiären Atmosphäre – genau das bieten Kindertagespflegepersonen. Die Betreuung erfolgt im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson, in angemieteten kindgerechten Räumen oder im Haushalt der Eltern.

Die Kindertagespflege ist eine anerkannte Betreuungsform, die der Betreuung in Krippen gleichgestellt ist. Sie ermöglicht es Eltern, Beruf und Familie besser zu vereinbaren, und bietet auch den Kindertagespflegepersonen selbst vielfältige Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten. Wer diese erfüllende Aufgabe übernehmen möchte, benötigt eine Pflegeerlaubnis, die in der Regel eine Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) voraussetzt. Auch Quereinsteiger oder Wiedereinsteiger können durch diese Qualifizierung und kontinuierliche Fortbildungen in den Beruf einsteigen. Pädagogische Fachkräfte, wie beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher, haben ohne Absolvieren des QHB-Kurses die Möglichkeit, als Kindertagespflegeperson tätig zu sein. Kindertagespflegepersonen sind in der Stadt Osnabrück in der Regel selbstständig tätig.

Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder im Alter von null bis 14 Jahren, fördern ihre Entwicklung individuell und arbeiten eng mit den Eltern sowie der Fachberatung zusammen. Neben der Vergütung und der eigentlichen Betreuung profitieren sie von der fachlichen Beratung durch das Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück und der Möglichkeit, sich mit anderen Kindertagespflegepersonen zu vernetzen. Freude an der Arbeit mit Kindern, Geduld, Organisationstalent und die Bereitschaft zur Weiterbildung sind wichtige Eigenschaften für diese verantwortungsvolle Aufgabe.

Haben Sie Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit? Das Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück steht Ihnen mit Informationen, Beratung und Unterstützung zur Verfügung!

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die in den §§ 23 und 24 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) verankert ist. Seit dem 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Die Kindertagespflege hat denselben gesetzlichen Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung wie Kindertages-einrichtungen. Sie bietet vor allem für Eltern von Kindern unter drei Jahren eine flexible und familiennahe Betreuung, die den individuellen Bedürfnissen des Kindes gerecht wird. Eltern können aus verschiedenen Betreuungsformen die passende für ihr Kind wählen.

Die Kindertagespflege findet meist im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in eigens angemieteten Räumen statt. Alternativ kann die Betreuung im Haushalt der Eltern erfolgen, was besonders für Familien mit mehreren Kindern oder speziellen Betreuungszeiten vorteilhaft sein kann. Zusätzlich gibt es die sogenannte Großtagespflege (GTP), bei der mehrere Kindertagespflegepersonen gemeinsam eine größere Gruppe von bis zu 10 Kindern in geeigneten Räumen betreuen. Diese Form der Betreuung verbindet die Vorteile einer familiären Atmosphäre mit erweiterten Betreuungszeiten und Kapazitäten.

Die Kindertagespflege bietet Kindern eine sichere, familiäre Umgebung, in der sie sich individuell und altersgerecht entwickeln können. Durch eine strukturierte Tagesroutine, die Aktivitäten, wie gemeinsame Mahlzeiten, Ruhezeiten und Bildungsangebote, umfasst, erwerben Kinder wichtige Alltagskompetenzen und erleben eine kontinuierliche Förderung.

Eltern profitieren von flexiblen Betreuungszeiten, die individuell mit der Kindertagespflegeperson abgestimmt werden können. So kann die Betreuung gezielt auf die Bedürfnisse und die Entwicklung des Kindes eingehen.

Kindertagespflegepersonen sind pädagogisch qualifiziert oder haben eine entsprechende Weiterbildung abgeschlossen. Um als Kindertagespflegeperson tätig zu sein, ist eine Pflegeerlaubnis vom Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück erforderlich.

 

2. Voraussetzungen und Qualifizierung

Wer als Kindertagespflegeperson tätig werden möchte, sollte Freude an der Arbeit mit Kindern haben und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören eine geeignete Qualifizierung sowie die Beantragung einer Pflegeerlaubnis beim Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück. Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Voraussetzungen finden Sie in der folgenden FAQ „Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um als Kindertagespflegeperson tätig zu werden?“. Das Familien- und Kinderservicebüro berät zu allen Fragen und hilft bei den nächsten Schritten.

Für die Betreuung sind kindgerechte Räume erforderlich – das bedeutet, sie müssen sicher, altersgerecht ausgestattet und an die Bedürfnisse der Kinder angepasst sein. Die Betreuung kann im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in dafür angemieteten Räumen erfolgen. Kindertagespflegepersonen arbeiten selbstständig und gestalten den Tagesablauf eigenständig. Alternativ gibt es die Möglichkeit, in einer Großtagespflegestelle tätig zu sein, bei der zwei bis drei Kindertagespflegepersonen in angemieteten Räumen zusammenarbeiten, um eine größere Gruppe mit bis zu 10 Kindern gemeinsam zu betreuen.

Um als Kindertagespflegeperson tätig zu werden, sind eine entsprechende Qualifizierung und eine Pflegeerlaubnis erforderlich. Zudem müssen persönliche sowie räumliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Eine pädagogische Vorausbildung ist nicht erforderlich. Die Stadt Osnabrück bietet in Kooperation mit der katholischen Familien-Bildungsstätte Osnabrück regelmäßige Qualifizierungskurse nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) an, in denen Sie alle erforderlichen Kenntnisse erwerben können. So können auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in die Kindertagespflege starten.

Hinweis für pädagogisch Qualifizierte

Interessierte mit einer abgeschlossenen pädagogischen Ausbildung (zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher, Sozialassistentinnen und Sozialassistenten) sollten sich an das Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück wenden, um die Anerkennung ihrer Qualifikation für die Kindertagespflege zu klären.
 

1. Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)

1.1 Grund- und Aufbauqualifizierung

  • Die Grundqualifizierung besteht aus 160 Unterrichtsstunden, in denen zentrale Themen wie beispielsweise rechtliche Grundlagen, kindliche Entwicklung, gesunde Ernährung, Konzeptentwicklung, Selbstorganisation und der Umgang mit Eltern1 behandelt werden.
  • Zusätzlich besteht das Angebot einer freiwilligen Aufbauqualifizierung mit weiteren 140 Stunden, in der das bereits vorhandene Wissen vertieft wird.
  • Praktika bei erfahrenen Kindertagespflegepersonen oder in Kitas sind ebenfalls Teil der Ausbildung.
  • Die Qualifizierungskurse des Familien- und Kinderservicebüros der Stadt Osnabrück werden in Kooperation mit der Katholischen Familien-Bildungsstätte Osnabrück e. V. angeboten.
  • Nach erfolgreichem Abschluss des Qualifizierungskurses erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat des Bundesverbandes Kindertagespflege.
     

1.2 Kosten und Förderung

Die Kosten für die Qualifizierungskurse werden durch die Stadt Osnabrück übernommen, sofern die Betreuung von Kindertagespflegekindern in der Stadt Osnabrück für mindestens zwei Jahre verbindlich zugesagt wird. Ein Eigenanteil von derzeit 110 Euro für die Grundqualifizierung und 40 Euro für die Aufbauqualifizierung bleibt bestehen.

Das Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück ist Anlaufstelle für alle Fragen zur Qualifizierung, zur Anerkennung pädagogischer Berufsabschlüsse und zu den geforderten Voraussetzungen.


2. Pflegeerlaubnis

Eine Pflegeerlaubnis ist erforderlich, wenn ein oder mehrere Kinder mehr als 15 Stunden pro Woche und länger als drei Monate gegen Entgelt betreut werden. Maximal dürfen fünf Kinder gleichzeitig betreut werden. Die Erlaubnis ist in der Regel auf fünf Jahre befristet.


2.1 Voraussetzungen für die Eignung

Kindertagespflegepersonen müssen sowohl persönliche als auch fachliche Anforderungen erfüllen. Dazu gehören:

  • Fachliche Qualifikation: Abschluss einer Qualifizierung (zum Beispiel Qualifizierung nach dem QHB) oder pädagogische Ausbildung
  • Sprachkompetenz: Nachweis von Deutschkenntnissen auf mindestens B2-Niveau
  • Gesundheit und Sicherheit: Erste-Hilfe-Kurs am Kind, Hygienebelehrung, ärztliches Attest und Nachweis des Masernschutzes
  • Rechtliche Anforderungen: Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für alle volljährigen Haushaltsmitglieder
  • Pädagogische Verantwortung: Erklärung zur gewaltfreien Erziehung (§ 1631 BGB) sowie Einhaltung des Schutzauftrags (§ 8 a SGB VIII) und Datenschutzbestimmungen
  • Kindgerechte Räumlichkeiten: Sicherer, altersgerechter und förderlicher Betreuungsraum
  • Kooperationsbereitschaft: Zusammenarbeit mit Eltern1, Fachkräften und anderen Kindertagespflegepersonen


2.2 Prüfungsprozess zur Pflegeerlaubnis (Eignungsfeststellung)

Die Eignungsfeststellung für die Kindertagespflege erfolgt in mehreren Schritten durch die Fachberatung des Familien- und Kinderservicebüros der Stadt Osnabrück. Zuerst gibt es ein Beratungsgespräch mit der Fachberatung, um die Motivation und Vorerfahrungen zu klären. Danach reichen die Bewerbenden erforderliche Unterlagen, wie Lebenslauf, Bewerberbogen, Führungszeugnis und Gesundheitsnachweis, ein. Es erfolgt ein Hausbesuch, um die Eignung der Räumlichkeiten sicherzustellen. In einem weiteren Gespräch werden die pädagogischen Fähigkeiten besprochen. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Qualifizierung bzw. Anerkennung der bereits abgeschlossenen pädagogischen Ausbildung sowie der Praxis (Praktika) folgt ein Abschlussgespräch.

Erfolgt die Prüfung erfolgreich und sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Pflegeerlaubnis durch das Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück erteilt. Änderungen, die die Betreuung betreffen, sind dem Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück gemäß der gesetzlichen Mitteilungspflicht (nach § 43 Abs. 3 Satz 6 SGB VIII) umgehend mitzuteilen.

3. Weiterbildung und Unterstützung

Regelmäßige Fortbildungen sind wichtig für eine gute pädagogische Arbeit. Kindertagespflegepersonen sollten jedes Jahr 24 Unterrichtsstunden absolvieren, um ihr Wissen kontinuierlich zu erweitern und zu vertiefen. Erkundigen Sie sich, welche Kurse von unserem Kooperationspartner, der Katholischen Familien-Bildungsstätte Osnabrück e. V., angeboten werden und vom Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück anerkannt sind. Darüber hinaus können Kindertagespflegepersonen auch Fortbildungen bei anderen Bildungsträgern absolvieren.

Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist anspruchsvoll und bringt immer wieder Situationen mit sich, die herausfordernd sind und Fragen aufwerfen. Daraus ergeben sich oft Themen für Weiterbildungen. Um geeignete Angebote zu finden, helfen folgende Überlegungen: Was fällt mir besonders leicht, wo fühle ich mich sicher? Welche Rückmeldungen erhalte ich von Eltern oder der Fachberatung? Welche Situationen sind schwierig, und welches Wissen oder welche Fähigkeiten könnten hier unterstützen? Welche Themen interessieren mich? Die Fachberatung im Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück sollte über gewünschte Weiterbildungsthemen informiert werden, damit passende Angebote entwickelt werden können.

Das Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück fördert und begleitet die Vernetzung zwischen den Kindertagespflegepersonen. Ziel ist es, den Austausch zu unterstützen und die Zusammenarbeit in der frühkindlichen Betreuung zu stärken. Das Familien- und Kinderservicebüro bietet hierzu verschiedene Informations- und Vernetzungsveranstaltungen an und hilft dabei, Kontakte zu knüpfen. In der Regel ergeben sich aus diesen Angeboten auch Möglichkeiten für den Austausch von Erfahrungen, gemeinsame Fortbildungen oder die Planung von Aktivitäten, die die Qualität der Betreuung und Bildung verbessern. Besonders hervorzuheben sind das zweimal jährlich stattfindende Netzwerktreffen als wertvolle Plattform für den fachlichen Austausch, die monatliche Online-Sprechstunde sowie der jährlich vom Familien- und Kinderservicebüro organisierte Fachtag für alle Osnabrücker Kindertagespflegepersonen.

Nach der Qualifizierung erhalten Sie als Kindertagespflegeperson weiterhin umfassende Unterstützung. Jede Kindertagespflegeperson wird vom Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück durch eine feste pädagogische Fachkraft in der Fachberatung begleitet. Diese Fachberatung steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt Sie bei allen Themen rund um die Kindertagespflege. Die Fachberaterin besucht Sie regelmäßig in Ihrer Tagespflegestelle, um sicherzustellen, dass Sie in Ihrer Arbeit gut begleitet werden. So sind Sie als Kindertagespflegeperson mit Ihren Fragen und Anliegen niemals alleine.

4. Rechtliche Rahmenbedingungen

Kindertagespflegepersonen sollten ihre Einkommens- und Versicherungssituation vor Beginn ihrer Tätigkeit klären. Hierzu gehören Regelungen zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Kindertagespflegepersonen arbeiten meist selbstständig und erhalten vom Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück eine finanzielle Anerkennung, die auch bestimmte Sachkosten und Sozialversicherungsbeiträge abdeckt.

Kindertagespflegepersonen können sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern, wobei die Beitragshöhe einkommensabhängig ist. Die Rentenversicherungspflicht gilt, wenn das Einkommen nach Abzug der Betriebsausgaben eine festgelegte Grenze überschreitet. Dieser Betrag wird von der Deutschen Rentenversicherung festgelegt. Liegt das Einkommen darunter, kann eine förderfähige Altersvorsorge (zum Beispiel Riester-Rente) zur Hälfte bezuschusst werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zudem eine Arbeitslosenversicherung beantragt werden.

Auch Unfall- und Haftpflichtschutz ist notwendig: Die gesetzliche Unfallversicherung sichert sowohl Kinder als auch Kindertagespflegepersonen ab, während die Haftpflicht für Schäden durch oder an Kindern schützt. Hier können spezielle Versicherungen nötig sein, insbesondere bei Betreuung in gemieteten Räumen.

Unfallversicherung für Kindertagespflegepersonen (BGW)

Selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII. Der Versicherungsschutz umfasst Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Die Anmeldung bei der BGW muss innerhalb einer Woche nach Tätigkeitsbeginn erfolgen. Eine private Unfallversicherung ersetzt die Pflichtversicherung nicht.

Unfallversicherung bei Anstellung im Haushalt der Eltern

Kindertagespflegepersonen, die im Haushalt des betreuten Kindes angestellt sind, unterliegen nicht der BGW. Sie sind stattdessen über die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) gesetzlich unfallversichert.

Unfallversicherung für betreute Kinder

Kinder in der Kindertagespflege stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sofern die Betreuung durch eine geeignete Kindertagespflegeperson gemäß §§ 23, 43 SGB VIII erfolgt. Der Versicherungsschutz wird ausschließlich von den Unfallkassen der öffentlichen Hand gewährleistet, nicht von der BGW.

5. Finanzen und Förderungen

Die laufende Geldleistung für Kindertagespflegepersonen umfasst verschiedene finanzielle Unterstützungen, die durch das Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück gezahlt werden. Dazu gehören:

  1. Erstattung der Sachkosten
    Dies deckt Ausgaben ab, die bei der Betreuung der Kinder entstehen, wie zum Beispiel Verpflegung oder Materialien.
  2. Anerkennung der Förderleistung
    Monatliche Vergütung für die Betreuung und Förderung der Kinder.
  3. Unfallversicherung
    Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer angemessenen Unfallversicherung.
  4. Altersvorsorge
    Hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für eine angemessene Alterssicherung.
  5. Kranken- und Pflegeversicherung
    Hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für eine angemessene Kranken- und Pflegeversicherung.

Informationen zur genauen Höhe und Aufteilung dieser Leistungen finden Sie unter der FAQ „Wie hoch ist die laufende Geldleistung?“.

Die Höhe der laufenden Geldleistung für Kindertagespflegepersonen wird durch einen Beschluss des Rates der Stadt Osnabrück festgelegt. Die laufende Geldleistung wird grundsätzlich an die Kindertagespflegeperson geleistet.

Seit dem 1. August 2022 beträgt das Tagespflegegeld 5,10 Euro pro Stunde und Kind. Es setzt sich aus

  • 2,20 Euro für den sächlichen Aufwand (zum Beispiel Verpflegung, Verbrauchskosten, Spielmaterial) und
  • 2,90 Euro für die Förderleistung 

zusammen.

Für die Betreuung zu ungünstigen Zeiten (6 bis 8 Uhr, 18 bis 22 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen) wird ein höheres Tagespflegegeld von 6,50 Euro pro Stunde und Kind gezahlt.

Zusätzlich werden nachgewiesene Kosten für Unfallversicherung sowie hälftige Beiträge zur Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung (ab dem ersten Kind) erstattet. Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge richtet sich nach dem Betreuungsumfang und wird durch die Versicherungsträger festgelegt. Alle Erstattungen sind steuerfrei.

Die Aufwendungen für die Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) werden jährlich in voller Höhe gegen Nachweis erstattet.

Die Betreuung beginnt mit dem ersten Tag der Eingewöhnung und die laufende Geldleistung deckt ab diesem Zeitpunkt die reguläre Betreuungszeit ab.

Für die Erstattung von Versicherungsbeiträgen gilt:

  • Für Kinder aus verschiedenen Jugendamtsbereichen: Das Jugendamt des Wohnsitzes der Kindertagespflegeperson erstattet die Beiträge.
  • Für ausschließlich fremde Jugendamtsbereiche: Das Jugendamt des Wohnsitzes der betreuten Kinder übernimmt die Erstattung.

Anspruch auf Tagespflegegeld besteht grundsätzlich nur für tatsächlich ausgeübte Betreuungszeiten. Es gibt jedoch auch Regelungen für Unterbrechungen:

  1. Krankheit und Urlaub der Kindertagespflegeperson
    Bis zu 20 Tage pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche) können als bezahlte Unterbrechungszeit anerkannt werden. Zusätzlich werden bis zu drei Fehltage für Fortbildungen anerkannt.
  2. Längere Unterbrechungen
    In begründeten Einzelfällen ist die Anerkennung einer längeren krankheitsbedingten Ausfallzeit möglich, während derer eine Fortzahlung der laufenden Geldleistungen erfolgt.
  3. Fehlzeiten des Kindes
    Wenn das Kind aus Gründen wie Krankheit oder Urlaub fehlt, wird das Tagespflegegeld weiterhin in voller Höhe gezahlt.

Alle Unterbrechungszeiten müssen bis zum 31. Januar des Folgejahres beim Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück eingereicht werden.

Die laufende Geldleistung beginnt mit dem ersten Tag der Eingewöhnung des Kindes in die Betreuung. Sie umfasst die vereinbarte reguläre Betreuungszeit, auch wenn die Eingewöhnungsphase bis zu vier Wochen dauern kann.

Falls ein von Ihnen betreutes Kind in einem anderen Jugendamtsbereich wohnt, erstattet das zuständige Jugendamt des Wohnorts des Kindes die Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge.

Die laufende Geldleistung endet mit dem Ablauf des Tages, an dem das Kind letztmalig von der Kindertagespflegeperson betreut wird.

Wenn Sie als Kindertagespflegeperson in anderen geeigneten und ausschließlich zu diesem Zweck angemieteten Räumen tätig sind, können Sie gegen Nachweis (zum Beispiel Miet- oder Untermietvertrag) einen pauschalen monatlichen Zuschuss zu den Mietaufwendungen erhalten.

Einzelne Kindertagespflege (bis fünf Kinder)

Wenn Sie allein in angemieteten Räumen tätig sind und dort maximal fünf Kinder betreuen, beträgt die maximale förderfähige Raumgröße 65 m². Hier wird von einer durchschnittlichen Miete von 7,50 Euro pro m² (inkl. hälftiger Nebenkosten) ausgegangen. In diesem Fall erhalten Sie eine monatliche Pauschale von 487,50 Euro.

Großtagespflege (bis 10 Kinder)

Für Großtagespflegestellen, in denen maximal 10 Kinder gemeinsam betreut werden, wird die Förderung auf Basis einer maximalen Raumgröße von 130 m² und einer durchschnittlichen Miete von 7,50 Euro pro m² (inkl. hälftiger Nebenkosten) berechnet. Die Höhe des Zuschusses pro Kindertagespflegeperson hängt von der Anzahl der betreuenden Personen ab:

  • Sind zwei Kindertagespflegepersonen tätig, erhält jede eine Pauschale von 487,50 Euro pro Monat.
  • Sind drei Kindertagespflegepersonen tätig, beträgt die Pauschale 325,00 Euro pro Monat und Person.

Ja, in der Stadt Osnabrück können Kindertagespflegepersonen finanzielle Unterstützung für die Erstausstattung und Renovierungsmaßnahmen erhalten:

Zuschuss zur Erstausstattung

Wenn Sie Ihre Tätigkeit in der Stadt Osnabrück neu aufnehmen, erhalten Sie einen Zuschuss zur Erstausstattung in Höhe von 100 Euro pro Kind, dessen Betreuung innerhalb der ersten 12 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit beginnt.

Zuschuss für notwendige Renovierungsmaßnahmen bzw. die Anschaffung/Ergänzung von Mobiliar

Kindertagespflegepersonen in der Stadt Osnabrück erhalten alle fünf Jahre einen Zuschuss für notwendige Renovierungsmaßnahmen sowie für die Anschaffung oder Ergänzung von Mobiliar. Dieser beträgt 100 Euro pro betreutem Kind, maximal jedoch 300 Euro.

Kindertagespflegepersonen, die an einem Vertretungsmodell teilnehmen, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50 Euro für zusätzliche Aufwendungen, wie Absprachen und Treffen, die dem Aufbau einer stabilen Beziehung zu den Kindern, die im Vertretungsfall betreut werden, dienen. Vertretungsstunden werden zusätzlich vergütet und müssen zeitnah nachgewiesen werden.

Die Kindertagespflegepersonen erhalten für die Einarbeitung in einer Großtagespflege eine einmalige Vergütung von 200 Euro. Die Bestätigung der Einarbeitung erfolgt durch das Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück.

Ja, die Stadt Osnabrück erstattet Fortbildungskosten für Kindertagespflegepersonen bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die berufliche Weiterentwicklung und Qualifikation der Kindertagespflegepersonen zu fördern.

Wir sind für Sie da!

Familien- und Kinderservicebüro

Telefon: 0541 323-4340
fksbnoSpam@osnabruecknoSpam.de

Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück

Servicezeiten:
montags, dienstags und freitags 9 bis 12 Uhr, donnerstags 14 bis 17.30 Uhr

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.