Was muss man als Eltern wissen?

Alles Wissenswerte zur Kita-Anmeldung auf einen Blick

Sie möchten Ihr Kind in einer unserer städtischen Kitas anmelden? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Betreuungsverträgen, Betreuungskosten und Verpflegungspauschalen. Zusätzlich beantworten wir die häufigsten Fragen rund um den Kita-Alltag in unseren FAQ's.

Für jedes Kind, das in einer unserer Kitas betreut wird, schließen wir einen Betreuungsvertrag mit den Sorgeberechtigten ab. Vertragspartner sind die Stadt Osnabrück als Träger der Einrichtung und die Sorgeberechtigten des Kindes.

Bevor die Betreuung beginnt, erhalten Sie den Betreuungsvertrag per Post. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus, unterschreiben Sie ihn und geben Sie ihn rechtzeitig in Ihrer Kita ab.

Der Vertrag enthält wichtige Informationen wie:

  • Beginn der Betreuung
  • Betreuungszeiten
  • Einwilligungen (z. B. zur Datenverarbeitung, Fotoerlaubnis, etc.)

Der Vertrag bleibt während der gesamten Betreuungszeit Ihres Kindes gültig.

Ein Mustervertrag steht Ihnen zur Ansicht zur Verfügung:

Für sogenannte Randzeiten (zum Beispiel Früh- oder Spätbetreuung), die nur für ein Kitajahr gelten, wird eine separate Zusatzvereinbarung abgeschlossen.

Zusätzlich erhalten alle Eltern unsere Benutzungsordnung ("Beno"). Diese regelt die allgemeinen Rahmenbedingungen und bildet die Grundlage für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Stadt Osnabrück als Träger:

Die Beiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte in Osnabrück richten sich nach dem Alter Ihres Kindes sowie der tatsächlichen Betreuungszeit pro Tag. Grundlage für die Berechnung ist die aktuelle Entgeltordnung für Kindertagesstätten der Stadt Osnabrück.

Kinder unter 3 Jahren

  • 1,38 Euro pro Betreuungsstunde
  • Bei einer Betreuung bis zu 8 Stunden täglich: 239,02 Euro pro Monat
  • Für jede weitere halbe Stunde über 8 Stunden: + 1,38 Euro täglich, das entspricht + 29,88 Euro monatlich


Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung

  • Bis zu 8 Stunden täglich beitragsfrei
  • Für jede weitere halbe Stunde über 8 Stunden: + 1,25 Euro täglich, das entspricht + 27,06 Euro monatlich


Beitragsbeginn und -ende

  • Beginnt die Betreuung bis einschließlich zum 15. eines Monats, ist der volle Monatsbeitrag zu zahlen.
  • Wird das Kind nach dem 15. eines Monats abgemeldet, ist ebenfalls der volle Monatsbeitrag fällig.
  • Der Beitrag ist auch während der Eingewöhnungszeit sowie bei Fehlzeiten des Kindes (z. B. Krankheit, Urlaub) zu entrichten.

 
Geschwisterregelung

Für Familien mit mehreren betreuten Kindern gilt folgende Staffelung:

  • Das jüngste betreute Kind zahlt den vollen Beitrag.
  • Das nächstältere Geschwisterkind zahlt 50 Prozent des Beitrags.
  • Weitere Geschwisterkinder sind beitragsfrei.


Wichtig

Wenn für das jüngste beitragspflichtige Kind eine Beitragsbefreiung nach anderen gesetzlichen Regelungen vorliegt, werden die regulären Beiträge für die älteren Geschwisterkinder fällig.

Diese Regelung gilt einrichtungs- und angebotsübergreifend, also auch dann, wenn Ihre Kinder verschiedene Kitas oder Betreuungsangebote besuchen.

Kostenübernahme

Es besteht für Familien, die soziale Leistungen erhalten, die Möglichkeit, eine vollständige oder teilweise Übernahme des Betreuungsbeitrags zu beantragen.

Antragstellung

Regelmäßige Pausen und das gemeinsame Einnehmen von Mahlzeiten und Snacks strukturiert den Tagesablauf. Bei uns werden die Mittagsmahlzeiten täglich von ausgebildeten Köchinnen und Köchen oder Hauswirtschafter/-innen frisch zubereitet. Bei der Speiseplanung und Zubereitung berücksichtigen wir interkulturelle Hintergründe, das Alter der Kinder, Allergien und Unverträglichkeiten sowie die Wünsche der Kinder. Unser Speiseangebot entspricht den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für eine vollwertige Ernährung. Die Herstellung und Zubereitung aller benötigten Speisen erfolgt unter Einsatz moderner Kochtechniken. Wir bevorzugen den Einkauf von Lebensmittel aus biologischem und ökologischem Anbau. Dabei berücksichtigen wir regionale Anbieter und achten auf artgerechte Tierhaltung beim Einkauf von Fleischprodukten. Zusätzlich zum Mittagessen werden die Frühstücksmahlzeiten und andere Snacks in unseren Einrichtungen ganz unterschiedlich gestaltet. 

Grundsätzlich wollen wir den Anliegen und Bedarfen der Familien gerecht werden. Im Rahmen unserer Möglichkeiten versuchen wir Allergien und Unverträglichkeiten in der Zubereitung und Planung der Speisen zu berücksichtigen. Dazu benötig es ärztliche Bescheinigungen und Einverständniserklärungen. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir gute Absprachen und verantwortliche Regelungen finden. Sprechen Sie uns dazu gerne an!

Für die Mittagsverpflegung wird ein Entgelt von 60,00 Euro monatlich erhoben.

Kostenübernahme 

 Familien, die soziale Leistungen erhalten, haben die Möglichkeit, die komplette Übernahme des Verpflegungsbeitrags aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets zu beantragen.

Antragstellung auf Kostenübernahme

Für nähere Informationen:

Fachbereich Soziales
Abteilung Bildung und Teilhabe
Telefon: 0541 323-3460, E-Mail: butnoSpam@osnabruecknoSpam.de
Natruper-Tor-Wall 5, Stadthaus 2, 49076 Osnabrück

Fragen und Antworten zu Kindertagesstätten

Die Einrichtungen bieten individuelle Formate an, um die Einrichtungen vorzustellen. Dazu gibt es Feste, Tage der offenen Tür oder jeweils abgesprochene Termine zu Kennlerngesprächen. Nehmen Sie bei Fragen gerne direkt Kontakt zur jeweiligen Einrichtungsleitung auf.

Maßgeblich für die Betreuungsumfänge und die Rahmenbedingungen, unter denen die jeweilige Einrichtung betreuen darf, sind die Betriebserlaubnisse des "Regionalen Landesamt für Schulen und Bildung" (RLSB). Aus diesem Grund kann es je nach Kita unterschiedliche Regelungen zum Aufnahmealter geben. In der Regel werden Kinder ab einem halben Jahr bis zum 6. Lebensjahr in den städt. Kindertagesstätten betreut.

Für Kinder mit einer drohenden oder bereits vorhandenen Behinderung bieten alle städtischen Kindertagesstätten in integrativen Kita-Gruppen unabhängig von Art und Schwere der Behinderung eine umfassende Erziehung, Förderung und Betreuung an.

In einer integrativen Gruppe leben, spielen und lernen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam. Für jedes Kind werden Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen geschaffen, die die individuellen Begabungen, Fähigkeiten und Beeinträchtigungen berücksichtigen. Ziel der gemeinsamen Erziehung ist es, alle Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu ermutigen. Die Gruppengröße ist in den integrativen Gruppen reduziert.  

Eine integrative Betreuung für Kinder im Krippenalter wird bei Bedarf ebenfalls ermöglicht, soweit es personell und organisatorisch umsetzbar ist. Sprechen Sie hierzu gerne die Einrichtungsleitung an. 

Weitere Informationen zur integrativen Betreuung in Kindertagesstätten im Stadtgebiet erhalten Sie bei

 Frau Elisabeth Waller-Knaak

Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V., Koordinationsstelle für die Regionale Vereinbarung
Knappsbrink 58
49080 Osnabrück 

Telefon: 0541 34978-260
E-Mail: ewaller-knaaknoSpam@caritas-osnoSpam.de

Die Absprachen und Informationen erhalten Sie von der jeweiligen Einrichtung im Rahmen des Anmeldeprozesses. Für den Alltag in der Kindertagesstätte benötigt ihr Kind in der Regel wetterfeste Kleidung, Hausschuhe, einen Beutel oder Rucksack ggf. mit Lunchbox, Kopfbedeckung, Schal und Handschuhe für den Winter sowie einen Turnbeutel mit Kleidung zum Turnen. Insbesondere bei Kindern unter drei Jahren sind Windeln, Schnuller und Kuscheltiere zum Einschlafen wichtig. 

Sollte Ihr Kind wegen Erkrankung zu Hause bleiben müssen, bitten wir Sie, die Kindertagesstätte davon in Kenntnis zu setzen. Dies kann telefonisch, per Mail oder einfach über die Kita-Info-App geschehen. Sollte Ihr Kind an einer Infektionskrankheit (Masern, Windpocken, Röteln, Scharlach, Keuchhusten usw. aber auch Läuse) erkranken, ist die Kindertagesstätte umgehend zu benachrichtigen. 

Kranke Kinder müssen zu Hause bleiben, um schnell wieder gesund zu werden und damit andere Kinder nicht angesteckt werden. Erst wenn sie einen Tag fieberfrei sind, dürfen sie wieder in die Kindertagesstätte; bei ansteckenden Kinderkrankheiten ist zudem ein vom Arzt ausgestelltes Attest über die Ansteckungsfreiheit des Kindes vorzulegen.

Nach dem § 20 Abs. 8 IfSG müssen jene Kinder über einen ausreichenden Masern-Impfschutz verfügen, die das erste Lebensjahr vollendet haben und in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden. Ein ausreichender Impfschutz ist dann gegeben, wenn das Kind ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Schutzimpfungen gegen Masern bei der betroffenen Person durchgeführt wurden (Vgl. § 20 Abs. 8). Ein Nachweis kann durch Vorlegen des "gelben Impfheftes" geschehen, durch entsprechende Bescheinigung des Arztes/der Ärztin oder durch einen Immunitätsnachweis. Die Überprüfung geschieht durch die jeweilige Einrichtungsleitung

Kurzfristige Ausfälle oder Einschränkungen der Betreuung werden im Rahmen unserer Möglichkeiten vermieden. Um eine qualitätsvolle und sichere Betreuung ihrer Kinder gewährleisten zu können, handeln wir auf Grundlage der Aufsichtspflicht und des niedersächsischen Kindertagesstättengesetz (NKiTaG), das bestimmte Voraussetzungen beispielsweise zum Personalschlüssel formuliert. Sollten diese nicht erfüllt werden können, kann es zu Einschränkungen oder Ausfällen kommen, die wir so frühzeitig wie möglich kommunizieren. 

Regelmäßige Pausen und das gemeinsame Einnehmen von Mahlzeiten und Snacks strukturieren den Tagesablauf. Bei uns werden die Mittagsmahlzeiten täglich von ausgebildeten Köchinnen und Köchen oder Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter frisch zubereitet. Bei der Speiseplanung und Zubereitung berücksichtigen wir interkulturelle Hintergründe, das Alter der Kinder, Allergien und Unverträglichkeiten sowie die Wünsche der Kinder. Unser Speiseangebot entspricht den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für eine vollwertige Ernährung. Die Herstellung und Zubereitung aller benötigten Speisen erfolgt unter Einsatz moderner Kochtechniken. Wir bevorzugen den Einkauf von Lebensmittel aus biologischem und ökologischem Anbau. Dabei berücksichtigen wir regionale Anbieter und achten auf artgerechte Tierhaltung beim Einkauf von Fleischprodukten. Zusätzlich zum Mittagessen werden die Frühstücksmahlzeiten und andere Snacks in unseren Einrichtungen ganz unterschiedlich gestaltet. 

Hierfür wird ein Entgelt von 60 Euro monatlich erhoben.

Informationen und Antragstellung zur Kostenübernahme erhalten Sie hier (Verweis auf BuT).

Grundsätzlich wollen wir den Anliegen und Bedarfen der Familien gerecht werden. Im Rahmen unserer Möglichkeiten versuchen wir Allergien und Unverträglichkeiten in der Zubereitung und Planung der Speisen zu berücksichtigen. Dazu benötigt es ärztliche Bescheinigungen und Einverständniserklärungen. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir gute Absprachen und verantwortliche Regelungen finden. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

Ihr Kontakt bei weiteren Fragen

Frau Lara Arnold
Finanzen / Städtische Kindertagesstätten

Telefon: 0541 323-2441
kitafinanzennoSpam@osnabruecknoSpam.de