Für das nachschulische Betreuungsangebot inklusive der Ferienbetreuung im Kooperativen Hort ist ein Kostenbeitrag zu leisten. Informationen hierzu finden Sie jeweils bei den Angaben zu den Kooperativen Horten.
Die Kostenbeiträge für die Ferienbetreuungsangebote sind nicht einheitlich festgesetzt. Sofern die Kosten bekannt sind, werden sie bei den einzelnen Angeboten unter Ferienkindergarten und Ferienangebote für Grundschulkinder aufgeführt. Ansonsten erhalten Sie hierzu Auskunft bei den jeweiligen Anbietern.
Eltern, die entweder eine Kostenzusage nach § 90 Abs. 3 SGB VIII (Übernahme des Kindertagesstättenbeitrages) erhalten haben oder einen aktuellen Osnabrück-Pass (Familienpass) besitzen, werden von den Betreuungskosten für Ferienkindergärten, Ferienhorte und Ferienmaßnahmen befreit. Bitte legen Sie hierzu die entsprechenden Unterlagen beim jeweiligen Anbieter vor.
Für die Betreuung in der Kindertagespflege ist je angefangene Betreuungsstunde ein pauschaler Kostenbeitrag in folgender Höhe zu entrichten:
Für die regelmäßige Betreuung, die über die Betreuungszeit von 40 Wochenstunden hinausgeht, ist folgender Kostenbeitrag zu entrichten:
Bei Geschwistern wird für das jüngste Kind der volle Kostenbeitrag erhoben. Für das nachfolgend ältere Kind wird ein hälftiger Kostenbeitrag berechnet, alle weiteren Geschwisterkinder sind vom Kostenbeitrag befreit.
Sofern jedoch für ein beitragspflichtiges Kind eine Befreiung vom Kostenbeitrag nach anderen Rechtsvorschriften besteht, ist der Kostenbeitrag nach § 4 Abs.1 und 2 (Satzung der Stadt Osnabrück über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege) für das jeweils nachfolgende ältere Kind /die jeweils nachfolgenden älteren Kinder zu entrichten.
Diese Regelung gilt einrichtungs- und angebotsübergreifend.
Kostenbeitrag für den Verpflegungsanteil:
Für eine Betreuung außerhalb des sorgeberechtigten Haushalts von durchschnittlich täglich sechs Stunden und länger ist zusätzlich ein Verpflegungsanteil von monatlich 50,00 Euro je Kind zu zahlen.